Mietbedingungen

Verleih von technischem Equipment

Verleiher: zimtfilm e.U. Lindengasse 56/2/I, 1070 Wien
Kunde: Du

Mietbedingungen:

1.1.1 Fehler, Macken oder Schäden die bereits vor dem Verleih oder unmittelbar nach der Lieferung an Geräten / Equipment ersichtlich sind, müssen sofort gemeldet werden.

1.1.2 Der Kunde hat (nur nach Aufforderung des Verleihers) beim Erhalt des Gerätes eine Kaution zu hinterlegen, die ihm beim Zurückbringen der Gerätes unter Punkt 3 aufgeführten Bedingungen, in voller Höhe zurückerstattet werden.

1.1.2 Der Verleiher bemüht sich um eine planmäßige Übergabe des Equipments. Es steht ihm allerdings frei, den Verleih des Equipments auch kurzfristig Terminlich zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage durch den Verleiher werden keine Kosten berechnet und bereits bezahlte Rechnungen rücküberwiesen.

2. Haftung

2.2.1 Der Verleiher garantiert, dass das verliehene Equipment in einwandfreiem technischen Zustand ist.

2.2.2 Da der Verleiher keinen Einfluss auf die Bedienung des Gerätes hat, Der kann er für jegliche Schäden, Ausfälle, Datenverlust des Kunden, oder Dritter, die durch technisches Versagen von verliehenem Equipment verursacht werden, nicht haften. Dies gilt auch und insbesondere bei Datenverlust durch technisches Versagen von Festplatten und Speicherkarten (Höhere Gewalt) oder der Software unserer Geräte.

2.2.3 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden am Equipment, die während der Leihfrist aufgetreten sind, dem Verleiher unmittelbar mitzuteilen.

2.2.4 Der Kunde hat selbständig für einen Versicherungsschutz zu sorgen. Wenn am Equipment Schäden auftreten, die der Kunde oder Dritte verursacht haben, übernimmt der Kunde die Kosten der Reparatur bzw. den schnellstmöglichen Ersatz. Bei Totalschaden oder Verlust zahlt der Kunde den Neupreis des betroffenen Artikels. Nach Ermessen des Verleihers und der Versicherung (Equipment ist nur teilweise vom Verleiher versichert) können die Reparaturkosten Anteilig vom Kunden übernommen werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Fall, dass der Verleiher kleinere Schäden (Matzen, Kratzer) toleriert.

3. Rückgabe

3.3.1 Die Rückgabe erfolgt am Tag nach vergangener Leihfrist bis 10:00. Verzögert sich die planmäßige Rückgabe des Equipments, ohne dass dies vorher abgesprochen wurde, so wird für jeden weiteren Tag, der für das entsprechende Gerät übliche Tagessatz berechnet, auch wenn der Kunde das Gerät nicht mehr einsetzt.

3.3.3 Der Kunde hat selbständig für die Rückgabe des Equipments beim Verleiher zu sorgen. Auf Wunsch kann das Equipment nach Absprache auch abgeholt werden, hierfür kann vom Verleiher ein Entgelt anfallen.

3.3.4 Bringt der Kunde das geliehene Equipment beschädigt, oder nicht zurück, gilt Punkt 2.2.4

3.3.5 Am Tag der Rückgabe oder Abholung wird dem Kunden eine Rechnung (zzgl. 20% USt, ohne Abzüge) mit einer 14-tägigen Zahlungsfrist gestellt.

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